Wenn Sie sich Fragen:
- wer entscheidet für mich wenn ich im Koma liege?
- in welchem Fall möchte ich künstliche Beatmung und künstliche Ernährung?
- möchte ich wiederbelebt (reanimiert) werden?
- wer darf von den Ärzten über meinen Gesundheitszustand informiert werden, wenn ich nicht in der Lage dazu bin.
Dann sollte Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen.
Hier kurz die wichtigsten Begriffe erklärt:
Vorsorgevollmacht:
Hierin wird festgelegt wer in meinem Namen und über mich Entscheidungen treffen darf wenn ich nicht in der Lage dazu bin, z.b. gegenüber den Krankenhausärzten, Behörden etc.
Patientenverfügung:
Wie möchte ich medizinisch behandelt werden, wenn ich selbst zu einer Meinungsäußerung nicht mehr in der Lage bin.
Stichwort: Apparatemedizin
Vorsorgevollmacht:
Zur ersten Information stehen die Broschüren des Bundesministerium für Justiz und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Verfügung.
Patientenverfügung:
Zur ersten Information stehen die Broschüren des Bundesministerium für Justiz und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Verfügung.