24h Rezeptbestellung

Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen

Die e-Rezepte werden am gleichen Tag um 12Uhr und 17Uhr freigegeben.

Danach könne Sie das Medikament in jeder Apotheke in Deutschland unter Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte abholen.

 

Ein e-Rezept kann erst freigegeben werden wenn die GKV Karte im akutellen Quartal in der Praxis schon eingelesen worden ist.

 

per Telefon:                02735 7639594 02735 7639594

per Anrufbeantworter  02735 9083999 (24h)

per FAX:                     02735 7639635

per E-Mail:                rezept@arztpraxis-stemmler.de

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