Die e-Rezepte werden am gleichen Tag um 12Uhr und 17Uhr freigegeben.
Danach könne Sie das Medikament in jeder Apotheke in Deutschland unter Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte abholen.
Ein e-Rezept kann erst freigegeben werden wenn die GKV Karte im akutellen Quartal in der Praxis schon eingelesen worden ist.
per Telefon: 02735 7639594 02735 7639594
per Anrufbeantworter 02735 9083999 (24h)
per FAX: 02735 7639635
per E-Mail: rezept@arztpraxis-stemmler.de
per Kotaktformular: siehe unten